22. Dezember 2007 - 20:47 Uhr
Ab dem Jahr 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Markanreizprogramm stehen bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumwelt- ministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gelten soll. Ab 2009 stehen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittelaufstockung erfolgt aus Erlösen durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten.
Auch künftig werden Solarkollektoren und Biomasseheizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Besonders innovative Anlagen, zum Beispiel große Solarkollektor-Anlagen oder Biomassekessel mit hochwirksamen Staubfiltern, profitieren zusätzlich von der Innovationsförderung.
Ebenfalls neu eingeführt wurden Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen treten für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft.
Darüber hinaus wird die Förderung gewerblicher Investitionen ab dem nächsten Jahr deutlich ausgebaut. Eine Antragstellung über die KfW ist aber erst nach erfolgter Notifizierung der neuen Richtlinie bei der EU im Laufe des ersten Quartals 2008 möglich. Gefördert werden große Biomasse-Anlagen, große solarthermische Anlagen, Nahwärmenetze und Tiefengeothermie-Anlagen. Neu ab 2008 ist die Förderung von großen Wärmespeichern, Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen.
Quelle : BMU
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21. Dezember 2007 - 14:17 Uhr
Ab sofort können Eigentümer von Ein- und Zwei-Familienhäusern bei der KfW Förderbank einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt für Antragsteller, die eine umfassende energetische Sanierung durchführen und steht in Verbindung mit einem Förderkredit oder Investitionszuschuss im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungs- programms. Bezuschusst werden die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung in Höhe von 50% der Kosten, je Wohneinheit werden maximal 1.000 EUR ausgezahlt.Bei umfassenden energetischen Sanierungen von Wohnhäusern ist die Sicherung der Qualität bei der Umsetzung der geförderten Maßnahmen ein wichtiger Erfolgsfaktor. “Unsere Erfahrungen zeigen, dass kompetente Planung und sachkundige Begleitung einer Sanierungsmaßnahme unerlässlich sind, um die gewünschte Energieeffizienz zu erzielen”, sagte Ingrid Matthäus-Maier, Vorstandssprecherin der KfW Bankengruppe. Fachgerecht ausgeführte Sanierungen ermöglichen Mietern und Eigentümern, langfristig an deutlichen Heizkosteneinsparungen und wertstabilen Immobilien zu profitieren.
Gewährt wird der Zuschuss für Baubegleitung bei Sanierungen auf Neubauniveau oder besser nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Er ist an ein konkretes Sanierungs- vorhaben gekoppelt, das entweder in der Kredit- oder der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gefördert wird.
Weitere Informationen zu anderen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch bei uns…
Quelle : KFW
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19. Dezember 2007 - 11:43 Uhr
Beim Kauf einer Wärmepumpe von STIEBEL ELTRON bekommt der Kunde einen 300-Euro-Bonus als Bonbon vom Hersteller zurück. Die Aktion, ursprünglich bis Ende des Jahres 2007 befristet, wurde jetzt bis zum 31. März 2008 verlängert.Die Vorteile einer Wärmepumpe statt der Öl- oder Gasheizung, als Alternative im Neubau oder Ersatz bei der Sanierung, liegen auf der Hand: Ganz einfach lassen sich so bis zu 50 Prozent der monatlichen Heizenergiekosten sparen. Denn die Wärmepumpe nutzt die kostenlose Umweltenergie, die im Erdreich, im Grundwasser oder in der Luft steckt. Der hohe Ölpreis, den viele Endkunden jetzt wieder bei der Befüllung ihrer Tanks in Vorbereitung auf den Winter zu spüren bekommen, ist ein weiteres gewichtiges Argument pro Wärmepumpe.
Quelle : STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG
Sollten Sie weitere Informationen über Fördermöglichkeiten anderer Hersteller wünschen, wenden Sie sich per Kontaktformular an uns.
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14. Dezember 2007 - 20:00 Uhr
Erneuerbare Energien im Wärmebereich haben ein großes Potential für Klimaschutz und für die Einsparung fossiler Brennstoffe. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll daher bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Und hier werden Wärmepumpen einen wichtigen Beitrag leisten. Um solche innovativen Technologien zukünftig im Neubau und bei der Modernisierung verstärkt nutzen zu können, wurden Wärmepumpen in das Marktanreizprogramm (MAP) der Bundesregierung aufgenommen.Im Neubau werden Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs mit Jahresarbeitszahlen (JAZ) von 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen beziehungsweise 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser-Wärmepumpen gefördert. Im Rahmen einer Modernisierung schreibt die Richtlinie Werte zwischen 3,3 (Luft/Wasser) und 3,7 (Sole/Wasser und Wasser/Wasser) vor.
Gerade im Bereich der Bestandgebäude hat die Bundesregierung eine große Chance zur weiteren CO2-Reduzierung verpasst. Luft/Wasser-Wärmepumpen können auf Grund der unterschiedlichen Klimazonen in den meisten Teilen Deutschlands die geforderte Jahresarbeitszahl von 3,3 nur in Verbindung mit einer Fußbodenheizung oder einem Heizsystem mit geringer Vorlauftemperatur erreichen. Bereits mit einer JAZ von 3,0 hätte auch dieses große Potential zur Reduzierung der CO2-Emissionen leicht erschlossen werden können. Im Neubau sind die Vorraussetzungen für die Förderung in der Regel problemlos zu erfüllen.
Bei Neubauten liegt die Förderung für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 10 Euro pro Quadratmeter. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 2.000 Euro je Wohneinheit. Bei mehr als zwei Wohneinheiten sind zehn Prozent der nachgewiesenen Netto-Investition erhältlich. Luft/Wasser-Wärmepumpen werden im Neubau mit fünf Euro pro Quadratmeter und maximal 850,- Euro gefördert. Bei mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf acht Prozent der Netto-Investition begrenzt.
Im Bestand gibt es Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 20 Euro/m2 – bis maximal 3.000 Euro. Bei mehr als zwei Wohneinheiten sind 15 Prozent der Netto-Investition ansetzbar. Für Luft/Wasser-Wärmepumpen gibt es Zuschüsse von zehn Euro/m2, bis maximal 1.500 Euro. Bei mehr als zwei Wohneinheiten sind zehn Prozent der nachgewiesenen Netto-Investition förderungswürdig.
Die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe wird durch eine Fachunternehmererklärung des einbauenden Fachbetriebes bescheinigt. Die Fördermittel können erst nach dem Einbau der Wärmepumpe geltend gemacht werden. Die Antragsformulare sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.
Die Verbraucher werden von den Fördermaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie doppelt profitieren. Sie sparen nicht nur Energie, sondern angesichts steigender Preise für Gas und Öl werden sich die erforderlichen Investitionen sehr schnell amortisieren. Wärmepumpen schonen unsere Umwelt!
Quelle : STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG
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