Wer trägt die Kosten des Energieausweises ? Mieter oder Vermieter.?
Der Vermieter kann die Kosten, die durch Ausstellung eines Energieausweises entstehen, nicht auf den jeweiligen Mieter umlegen. Auch nicht als “Modernisierungsaufwand”. Aber der Vermieter kann die Kosten für den Energieausweis als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der Mieter wiederum, kann keine Mietminderung verlangen, falls die Betriebskosten höher liegen als angegeben.
Kategorie: Allgemein
am 24. März 2008 um 13:53 Uhr | #
Danke für den Hinweis….