Alles was zum Thema …heizen mit Holz noch wichtig sein könnte !
Hier die allgemeinen Brandschutzvorschriften bei Kachelöfen im Kurzüberblick :
- 40cm um die Brennstelle muss ein unbrennbarer Belag vorhanden sein
- 25cm seitlich neben den beheizten Flächen dürfen sich keine eingebauten mögl. brennbaren Materialien befinden
- 50cm Abstand nach oben zu allen mögl. brennbaren Materialien.
Jede Brennstelle braucht einen eigenen Kaminanschluss. Es darf nicht mehr als ein Verbindungsstück in gleicher Höhe an den Kamin angeschlossen werden.
Bei einer Mehrfachbelegung des Kamins dürfen der unterste und der oberste Anschluss nicht weiter als 6,5 Meter auseinanderliegen. Ein offener Kamin braucht immer einen eigenen Kaminzug (DIN 18160).
Heizkamin: grundsätzlich benötigt ein Heizkamin einen eigenen Schornsteinzug. Wenn ein solcher nicht vorhanden ist, können Sie als Einsatz einen mit selbstschliessender Tür wählen.
An einen Schornsteinzug dürfen maximal drei Brennstellen mit höchstens 20 KW Heizleistung je Brennstelle, bzw. 30KW Heizleistung je Brennstelle bei atmosphärischen Gasbrennern, angeschlossen werden. Atmosphärische Gasbrenner und Kachelöfen dürfen nicht an einen gemeinsamen Kaminzug angeschlossen werden.
Gesetzliche Bestimmungen Kachelofen: Verschiedene Regelungen unterliegen hier den Bestimmungen einzelner Bundesländer und können sich daher unterscheiden. Das sicherste ist … Ihren zuständigen Schornsteinfeger fragen !
Diese Gedanken sollten Sie sich im Vorfeld vor der Anschaffung eines Kachelofens machen :
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