Staatliche Förderungen für Pelletheizungen
31. März 2011 - 12:38 UhrEine staatliche Förderung für Pelletheizungen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. In den Genuss der Förderung kommen dabei Heizungen mit einem Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets, solche mit einem Kombinationskessel, der mit Holzpellets und Scheitholz betrieben werden kann, sowie Pelletöfen mit Wassertasche. Nicht mehr gefördert werden Pelletöfen, die als reine Warmluftgeräte funktionieren.
Stellen Privatpersonen, Kommunen oder gemeinnützige Organisationen einen Förderungsantrag, so ist dieser innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde, einzureichen. Bei einem Antrag von kleinen und mittleren Unternehmen oder auch Freiberuflern ist der Antrag vor Beginn des Anlagenbaus zu stellen. Die Basisförderung beträgt für automatisch beschickte Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW 36 Euro je kW.
Dabei gilt zum Beispiel für einen Pelletofen mit Wassertasche eine Mindestförderungssumme von 1000 Euro, für Pelletkessel 2000 Euro. Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonusförderung beantragt werden, wenn eine Pelletheizung mit einer förderfähigen Solaranlage kombiniert wird. Eine andere Bonusförderung greift, wenn die Anlage zur Beheizung eines besonders effizient gedämmten Wohngebäudes dient. Es ist also ratsam, sich vor der Auswahl einer Pelletheizung beim BAFA zu informieren, ob und wie die Anlage staatlich gefördert wird.
Eine Übersicht über förderfähige Heizungsanlagen finden sich auf der Internetseite der solar-und-windenergie.de.
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