Archiv für April 2008


CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW: Trotz Zinserhöhung attraktiv für Heizungsmodernisierung

30. April 2008 - 13:09 Uhr

Auch nach der Erhöhung der Zinssätze ist das CO2-Gebäudesanierungprogramm nach Einschätzung des BDH attraktiv zur Finanzierung von anlagentechnischen Modernisierungen. “Die Zinssätze sind nach wie vor auf einem sehr günstigen Niveau”, betont Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Besonders attraktiv seien auch die zusätzlichen Tilgungszuschüsse. Diese erhält, wer durch die Modernisierungsmaßnahme das gesetzliche Neubau-Niveau oder einen noch besseren energetischen Standard erreicht.

Gründe für die Zinserhöhung sind nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neben den steigenden Zinssätzen am Kapitalmarkt auch der starke Antragseingang in den aus Haushaltsmitteln verbilligten Förderprogrammen. “Besonders erfreulich ist der Antragsschub bei Darlehen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms vom März dieses Jahres mit über 30% gegenüber dem Vorjahresmonat”, so Andreas Lücke weiter. “Die günstigen KfW-Kreditkonditionen gepaart mit Rekordpreisen für Heizöl und Erdgas sollten Grund genug sein, die Modernisierung der Heizungsanlage vor allem im Ein- und Zweifamilien-hausbereich nicht länger heraus zu schieben. Keine Investition weist eine bessere Rendite auf als die anlagentechnische Modernisierung.”

Der BDH weist darauf hin, dass Anträge für die zinsverbilligten Kredite im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms über die normale Geschäfts- bzw. Hausbank gestellt werden müssen. Ergänzend dazu können die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auch einen Zuschuss direkt bei der KfW beantragen.

Quelle : BDH-Koeln.de

durch Hinweis von dem Profi beim Energiepass für Wohngebäude value5energy.de

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Mehr Födergelder für Energieberatung sowie Förderung von Thermografie und Stromeinsparberatung ab 1. Mai 2008

26. April 2008 - 09:39 Uhr

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Förderbedingungen für Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2008 erhöhen. Die bisherigen Beratungszuschüsse von 175 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten werden auf maximal 300 Euro bzw. 360 Euro angehoben. Neu ist auch, dass die Zuschüsse maximal 50% betragen dürfen. In der bisherigen Richtlinie war die Zuwendung ein Festbetrag.

Bisher konnten nur Gebäude Gegenstand der Beratung sein, deren Baugenehmigung vor 1984 (für die alten Bundesländer) bzw. 1989 (für die neuen Bundesländer) erteilt worden ist. Hier wurde der Anwendungsbereich ausgedehnt auf Gebäude, deren Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1994 erteilt worden ist.

Neu ist die Förderung der Thermografie. Als Erweiterung der Vor-Ort-Beratung (Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen) können bis zu vier Bilder mit jeweils 25 Euro gefördert werden. Auch die Förderung separater Thermografiegutachten ist zukünftig mit bis zu 150 Euro (maximal 50%) möglich.

Ebenfalls neu im Vor-Ort-Beratungsprogramm ist die Option Stromeinsparberatung als Zusatzleistung. Beratungsempfänger sollen so über weitere Sparpotentiale aufgeklärt werden. Diese Leistung wird zur Hälfte, jedoch mit maximal 50 Euro gefördert.

Die Richtlinie wird voraussichtlich am 30. April 2008 im Bundesanzeiger bzw. auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht und gilt ab dem 1. Mai 2008.

Quelle : ARENSA

durch Hinweis www.energieausweis-energiepass-beratung.de

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